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   VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063   

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https://dejure.org/2019,19627
VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063 (https://dejure.org/2019,19627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063 (https://dejure.org/2019,19627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 9 ZB 18.50063 (https://dejure.org/2019,19627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3, § 80; GG Art. 103 Abs. 1
    Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtmäßige Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Fi...

  • rewis.io

    Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; AsylG § 78 Abs. 3
    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtmäßige Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland

  • rechtsportal.de

    Asylrecht (Türkei); Abschiebung nach Finnland; Gehörsrüge; Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylbewerber; Ausreise; Einreise; Zulassung; Asylrecht; Türkei; Finnland; Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 9 ZB 16.30738

    Asyl: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
    Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BayVGH B.v. 9.10.2018 - 9 ZB 16.30738 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866

    Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
    Eine Pflicht, des Verwaltungsgerichts, den anwaltlich vertretenen Kläger dabei unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beraten, besteht darüber hinaus nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.02.2001 - 1 B 34.01

    Erhebung der Aufklärungsrüge bei Entscheidung auf Grund von Mutmaßungen durch das

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
    Abgesehen davon, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 11. September 2018 informatorisch gehört wurde und Gelegenheit zu Ausführungen hatte, ist der Asylbewerber selbst für die Darlegung des Tatsachenvortrags, mithin auch seiner Einreise, verantwortlich (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 34.01 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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