Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3, § 80; GG Art. 103 Abs. 1
Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland - Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtmäßige Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Fi...
- rewis.io
Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; AsylG § 78 Abs. 3
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtmäßige Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland - rechtsportal.de
Asylrecht (Türkei); Abschiebung nach Finnland; Gehörsrüge; Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylbewerber; Ausreise; Einreise; Zulassung; Asylrecht; Türkei; Finnland; Abschiebungshindernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 11.09.2018 - Au 6 K 18.50605
- VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 09.10.2018 - 9 ZB 16.30738
Asyl: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Keine Verletzung rechtlichen Gehörs …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BayVGH B.v. 9.10.2018 - 9 ZB 16.30738 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
Eine Pflicht, des Verwaltungsgerichts, den anwaltlich vertretenen Kläger dabei unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beraten, besteht darüber hinaus nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 6). - BVerwG, 08.02.2001 - 1 B 34.01
Erhebung der Aufklärungsrüge bei Entscheidung auf Grund von Mutmaßungen durch das …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
Abgesehen davon, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 11. September 2018 informatorisch gehört wurde und Gelegenheit zu Ausführungen hatte, ist der Asylbewerber selbst für die Darlegung des Tatsachenvortrags, mithin auch seiner Einreise, verantwortlich (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 34.01 - juris Rn. 5 m.w.N.).